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Mit Milliarden von Mark hat die Bundesrepublik Deutschland versucht, das im deutschen Namen geschehene Unrecht während des Nationalsozialismus 'wiedergutzumachen'. Konnte dieser in der Geschichte einmalige Versuch gelingen? Ließ sich das vielfältige Leid der NS-Opfer in Gesetzen und Richtlinien auf gerechte Weise abbilden und zumindest teilweise entschädigen?Am Beispiel Schleswig-Holstein wird klar, dass der moralische Anspruch der Wiedergutmachung im Geflecht aus Politik, Verwaltung und Gerichten schnell der kühlen Sparsamkeit der Wiederaufbaugesellschaft weichen musste. Letztlich scheiterte er an einer Gesellschaft, die in den NS-Opfern eine zunehmend lästige Erinnerung an die verdrängte Vergangenheit sah.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort1. Einleitung2. '. in großzügigster und elastischster Weise': Fürsorge nach britischen Vorgaben 1945-19482.1 Die Arbeit des Flensburger Sonderhilfsausschusses2.2 Die Rolle des 'Komitees ehemaliger politischer Gefangener' bzw. der 'Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes'2.3 Zwischenbilanz: Die 'friedliche' Phase3. 'Kurskorrektur der kleinen Schritte': Wiedergutmachung nach Landesgesetzen 1948-19533.1 Die Wiedergutmachungsgesetze in Schleswig-Holstein3.2 Die Arbeit des Sonderhilfsausschusses Flensburg in den Renten- und Haftentschädigungsverfahren3.3 Die schleppende Bearbeitung der Verfahren im Innenministerium3.4 Das Zerfallen der Verfolgtengruppe3.5 'Beziehungskrise': Verfolgtenorganisationen kontra Flensburger Sonderhilfsausschuss3.6 Ursachenforschung: Wiedergutmachungsreferat kontra Finanzministerium3.7 Die medizinischen Gutachten3.8 Beschwerde – Klage – Berufung3.8.1 Der Landes-Sonderhilfsausschuss3.8.2 Das Landesverwaltungsgericht Schleswig3.8.3 Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg3.8.4 Die Sonderkammer beim Oberversicherungsamt Schleswig3.9 Zwischenbilanz: 'Der Sieg des Rotstiftes'4. Entschädigung durch die Bundesgesetze ab 19534.1 Die Entwicklung des bundesdeutschen Entschädigungsrechts4.1.1 Das Bundesergänzungsgesetz 19534.1.2 Das Bundesentschädigungsgesetz 19564.1.3 Das BEG-Schlussgesetz 19654.2 Das Landesentschädigungsamt Kiel4.2.1 Organisation und Arbeitsweise4.2.2 Die Antragsteller4.2.3 Zuerkennungs- und Ablehnungsquoten4.2.4 Das Entscheidungsverhalten des Landesentschädigungsamtes bei den verschiedenen Verfolgtengruppen4.2.5 Die Praxis des Landesentschädigungsamtes Kiel4.3 Die Verfolgtenorganisationen ab 19534.4 Die medizinischen Gutachten ab 19534.4.1 Grundtendenzen in den medizinischen Gutachten4.4.2 'Seelenmord': Zur Entschädigung von psychischen Haftfolgen4.5 Der Weg durch die juristischen Instanzen4.5.1 Die Entschädigungskammern beim Landgericht Kiel4.5.2 Das Oberlandesgericht Schleswig und der Bundesgerichtshof5. SchlussbetrachtungAbkürzungenQuellen- und Literaturverzeichnis